Die Regelmäßige Prüfung, Wartung und Instandhaltung Ihrer Brandschutzeinrichtungen gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit im Fall der Fälle.
Hierzu wurden entsprechende Prüffristen erlassen.
Eine jährliche Überprüfung ist vorgeschrieben für:
- Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) bzw. Rauch-/Wärme-Abzugsanlagen (RWA)
- Brandschutztüren, Brandschutztore, Feststellanlagen
- Rauch, Thermo-/Hitze- und CO-Melder
- Löschwassertechnik (Wandhydranten, Ober- und Unterflurhydranten, Steigleitungen, Trennstationen, Druckerhöhungsanlagen, Füll- und Entleerungsstationen)
Eine Überprüfung alle zwei Jahre ist vorgeschrieben für:
- Feuerlöscher
Seien Sie mit uns auf der sicheren Seite. Mit einem individuellen Wartungsvertrag übernehmen wir sämtliche Arbeiten rund um Ihre brandschutztechnischen Anlagen, von der Terminierung über die Prüfung, Wartung und Instandhaltung bis hin zu Ihrem persönlichen Prüfbericht als Nachweis bei Audits und Versicherungen.
So sind Ihre Mitarbeiter und Gebäude brandschutztechnisch bestmöglich geschützt.